E-Roller sind überall, doch nicht überall gleich beliebt – so wurden sie vor Kurzem beispielsweise aus dem Stadtbild der europäischen Touristenmet-ropolen Paris und Madrid verbannt. Schuld daran sei vor allem die Rück-sichtslosigkeit vieler Fahrer und die daraus resultierenden Folgen für die innerstädtische Verkehrssicherheit. Ein dahingehendes Verbot wurde hier-zulande bereits in Gelsenkirchen ausgesprochen – eine harte Linie, die schon bald weitere Städte fahren könnten.
Explosionsgefahr der Akkus
Wer hingegen bald schon keine Linien mehr fahren könnte, sind E-Rollerfahrer selbst: Viele Verkehrsgesellschaften haben die Rollermitnah-me in den Öffentlichen Verkehrsmitteln stark eingeschränkt. Eine Entwick-lung, die auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) befür-wortet. Der maßgebliche Verbotsgrund liegt laut VDV in den unzulängli-chen Sicherheitsstandards der Akkus und der daraus resultierenden Brand- und Explosionsgefahr von E-Rollern begründet.
Wo gilt das Mitnahmeverbot?
Seit dem 01. Oktober dürfen E-Roller nicht mehr in den Straßenbahnen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt befördert werden. Damit steht die Main-metropole nicht allein da – so hat die Hamburger Hochbahn AG ein solches Verbot bereits im Sommer 2023 in Kraft gesetzt. Darüber hinaus lehnen auch alle kommunalen Verkehrsbetriebe in Nordrhein-Westfahlen und der Stadt Leipzig, Augsburg und Nürnberg die Mitnahme von E-Rollern in Bus-sen und Bahnen ab. Dasselbe gilt auch für alle Verkehrsmittel, die zur Nah-verkehr Schleswig-Holstein GmbH, der Münchner Verkehrsgesellschaft und dem Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen gehören.
Rücksichtnahme erwünscht
Obwohl viele Städte und Bundesländer noch nicht von dieser Regelung betroffen sind, bleiben weitere flächendeckende Verschärfungen dieser Art abzuwarten. Dennoch gilt nach wie vor: Gerade zu Stoßzeiten sollte der Rollertransport per Bus oder Bahn verhindert werden.